Do 28.02.2019, 15:00-18:00 Uhr

Das neue Erwachsenenschutzrecht – Die wesentlichen Neuerungen, mit Mag. Robert Müller - 8020 Graz

Das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) hat am 1.7. 2018 die Sachwalterschaft als gesetzliche Vertretung von kognitiv beeinträchtigten oder psychisch kranken Personen ablösen. Ausgangsimpuls dafür war die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) und ihre zentrale Forderung, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen nicht mehr als Objekt von Rechtsfürsorge, sondern als Subjekt von Selbstbestimmung zu sehen. Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht erfolgt nicht nur eine umfassende Neugestaltung des gesamten Bereichs, sondern auch ein tiefgreifender Paradigmenwechsel in der Haltung gegenüber den betroffenen Personengruppen und im Zugang zum gesamten Themenkomplex von Stellvertretung und Unterstützung.
Die Veranstaltung soll einen Überblick über die wichtigsten Änderungen vermittelt.
• Artikel 12 der UN BRK und seine „Handschrift“ im neuen österreichischen ErwSchG
• Die neuen Vertretungsformen, das sogenannte „Vier Säulen Modell“ der Erwachsenenvertretung
• Handlungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im neuen ErwachsenenschutzG
• Selbstbestimmung und Rechtsschutz bei Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten insbesondere medizinische Behandlungen und Wohnortentscheidung/Heimübersiedlung
• Vertretung unter Wahrung von Selbstbestimmung im Bereich der Einkommens- und Vermögensverwaltung
• Die neuen Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine (vormals Sachwaltervereine) als Schaltstelle bei der Abklärung und Errichtung von Vertretungsverhältnissen (3 Unterrichtseinheiten)

Zielgruppe: Personen, die beruflich für und mit kognitiv beeinträchtigten Personen arbeiten
Veranstaltungsort: Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz

Web: www.mosaik-gmbh.org/buk
E-Mail: buk@mosaik-gmbh.org