Do 11.10.2018, 10:00-17:00 Uhr

Rechtliche Gesichtspunkte der Selbstbestimmung behinderter Menschen am Lebensende, mit Jakob Schöfberger und Alban Westenberger - D85354 Freising

Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
2009 hat der Bundestag gesetzliche Bestimmungen zur Geltung der Patientenverfügung verabschiedet und in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt. Die Rechte des Patienten zur Durchsetzung seines Willens am Lebensende wurden damit gestärkt. Auch der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2010 durch ein Urteil zur Sterbebegleitung dieses Thema erneut aufgegriffen.
Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung stellt bereits die Ermittlung des Patientenwillens sehr hohe und fast unlösbare Anforderungen an die Betreuungspersonen, insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen, aber auch an Angehörige sowie Betreuerinnen und Betreuer. Besonders schwierig ist die Frage zu beurteilen, welcher gangbare Weg gefunden werden kann, um einem eindeutig festgestellten Patientenwillen zur Durchsetzung zu verhelfen.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen aufgezeigt und anhand einer konkreten Fallgestaltung die Zusammenarbeit zwischen Arzt, Betreuerin bzw. Betreuer, Eltern, Pflegepersonal und Betreuungsgericht im Sinne einer "Sterbekonferenz" analysiert.
Ihr Nutzen
Erwerb fundierter Kenntnisse zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ermittlung des erklärten und mutmaßlichen Patientenwillens
Erörterung aktueller Rechtsprechung und Diskussion von Streitfragen
Sensibilisierung für das Recht behinderter Menschen auf Ermittlung und Beachtung des von ihnen geäußerten Patientenwillens
Betroffene und Angehörige zu dieser Thematik informieren und die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten koordinieren können
Methoden
PowerPoint-Präsentation, Diskussion von Praxisbeispielen, Versuch der Darstellung einer "Sterbekonferenz"

Zielgruppen: Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe, insbesondere mit älteren Bewohnern
Leitung: Jakob Schöfberger, Dipl.-Sozialpädagoge, Dipl.-Caritas Theologe; Alban Westenberger, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht
Lehrgangsgebühren: € 235,00 (Tagesverpflegung € 21,00)
Veranstaltungsort: Tagungshaus Viva Vita, Lebenshilfe Freising, Gartenstraße 57, D85354 Freising
Web: www.lebenshilfe-bayern.de
E-Mail: fortbildung@lebenshilfe-bayern.de