Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Die Zeitschrift MENSCHEN. wird vom gemeinnützigen Verein „Steirische Vereinigung für Menschen mit Behinderung mit Sitz in 8020 Graz, Wiener Straße 148 (ZVR 261841727) herausgegeben. Die Steirische Vereinigung ist alleinige Eigentümerin und Verlegerin der Zeitschrift. Gründer und Herausgeber der Zeitschrift MENSCHEN. ist Dr. Josef Fragner. Förderer ist der Verein Miteinander in 4040 Linz, Rechte Donaustraße 7. Die Zeitschrift wird in Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Südtirol (Italien) vertrieben.

 
Bezug der Zeitschrift

  1. Die Zeitschrift kann in Form von Einzelheften oder in Form eines Abonnements bezogen werden. Abonnent:innen haben über die Internetseite www.zeitschriftmenschen.at digitalen Zugriff auf sämtliche Hefte bis zurück zu Heft 1/1997.
  2. Die Zeitschrift erscheint fünf Mal im Jahr, wobei die Sommernummer eine Doppelnummer ist.
  3. Das Einzelheft kostet inkl. MwSt. und Versandkosten innerhalb von Österreich 16 Euro und außerhalb von Österreich 19 Euro.
  4. Das Abonnement kostet im Jahr inklusive MwSt. und Versandkosten innerhalb von Österreich 64 Euro und außerhalb von Österreich 76 Euro. Studierende zahlen gegen Vorlage einer Inskriptions- oder Schulbestätigung innerhalb von Österreich 46 Euro, außerhalb von Österreich 58 Euro. Die Preise verstehen sich inklusive MwSt. und Versandgebühr. Im ersten Jahr eines Abonnements wird bei einem Einstieg bis 30. Juni die gesamte Jahresgebühr verrechnet. Die bis dahin in diesem Jahr veröffentlichten Hefte werden nachgeschickt. Bei einem Einstieg ab 1. Juli wird die halbe Jahresgebühr verrechnet und die ab 1. Juli veröffentlichten Hefte werden zugestellt.
  5. Die Zeitschrift kann auch nur als ONLINE-Abo mit Archiv-Zugriff bezogen werden. Das ONLINE-Abo kostet 45 Euro pro Jahr. Studierende zahlen gegen Vorlage einer Inskriptions- oder Schulbestätigung 32 Euro pro Jahr.
  6. Für Ausbildungseinrichtungen bieten wir eine E-Campus-Lizenz. Diese bringt für Studierende und Lehrende online Zugriff auf die aktuelle Nummer und das gesamte Archiv mit über 1.000 Artikeln. Die Gebühr für Abschlüsse ab 1.1.2024 pro Kalenderjahr beträgt, unabhängig von der Anzahl der freigeschalteten IP-Adressen, 240,00 Euro/Jahr netto. Bei Abschlüssen außerhalb von Österreich ohne UID-Nummer (USt-IdNr.) fällt MwSt. an. Bei einem Einstieg ab 1. Juli fällt für das erste Jahr nur die halbe Gebühr an. Notwendig für die Nutzung ist die Übermittlung jener IP-Adressen, die für den Zugang zu unserer Seite www.zeitschriftmenschen.at (z.B. beim Zugriff über VPN oder über PC-Systeme am Campus) verwendet werden. Wenn keine IP-Adressen bekannt gegeben werden können, kann der Zugriff über eigens für die Institution generierten Link erfolgen. Dieser wird dann von der Institution ins Intranet (Moodle oder ähnliches System) gestellt.
  7. Die Kündigung eines Abos ist jeweils per Ende des Kalenderjahres in schriftlicher Form (auch über E-Mail) möglich.

 
Inserate

  1. Die Zeitschrift schaltet auf Bestellung Inserate von Firmen, öffentlichen und privaten Einrichtungen und Privatpersonen. Die Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Mediadatenblatt. Die Zeitschrift behält sich vor, Inserat aus inhaltlichen Gründen abzulehnen.
  2. Die Auftraggeber:innen für Inserate sind für den Inhalt der Anzeigen verantwortlich und halten den Herausgeberverein der Zeitschrift hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die von Dritten aufgrund oder in Zusammenhang mit der Anzeige geltend gemacht – sei es zivil-, straf- oder verwaltungs(straf)rechtlich – , vollkommen schad- und klaglos. Die Schadloshaltung erfasst auch die notwendigen Verteidigungskosten sowie einen allfälligen Imageschaden.

 

Links

  1. Die Steirische Vereinigung als Eigentümerin der Zeitschrift MENSCHEN. kann mittels externer Links auf andere Seiten im Internet verweisen. Die Aufnahme von Links zu anderen Onlineportalen bedeutet nicht, dass die Steirische Vereinigung für Menschen mit Behinderung diese Seiten billigt, ihnen zustimmt, oder mit ihren Betreibern in geschäftlicher oder sonstiger Verbindung steht.
  2. Sofern Links zu anderen Webseiten führen, übernimmt die Steirische Vereinigung für Menschen mit Behinderung keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (z.B. gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte) dieser Webseiten noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen. Darüber hinaus dürfen Nutzer:innen keine Rechte Dritter verletzen.
     

Datenschutz

  1. Die von Nutzer:innen der Angebote der Zeitschrift MENSCHEN. bekanntgegebenen und im Laufe der Kundenbeziehung anfallenden Daten werden elektronisch verarbeitet und für Marketingzwecke der Zeitschrift MENSCHEN. (postalische und elektronische Werbung) verwendet. Wer nicht damit einverstanden ist, kann dies jederzeit schriftlich per Post oder per E-Mail office@zeitschriftmenschen.at widerrufen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner:innen, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen). Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten ggf. an unsere Hausbank weiter. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Unsere Nutzer:innen haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten.
  2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage ganz unten.

 

Gerichtsstand, anwendbares Recht und Formalbestimmungen

  1. Soweit sich aus dem KSchG nichts Abweichendes ergibt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB die Stadt Graz. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Änderungen der gegenständlichen AGB sind jederzeit möglich und werden mit dem der Erstveröffentlichung folgenden Tag rechtswirksam.
  2. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder diese AGB Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
     

Graz, am 1. Jänner 2024